Arbeitserlaubnisse in der Schweiz

Die Schweiz als eines der reichsten Länder Europas, nicht nur in Bezug auf materielle Werte und Möglichkeiten, sondern auch in Bezug auf natürliche Schönheit, ist ein attraktiver Ort zum Leben, zur Schule, zum Leben und Arbeiten.

Wie bekommt man eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz? Hier finden Sie die Antwort auf diese Frage.

Die Schweiz hat ein duales System für die Aufnahme ausländischer Arbeitnehmer:

  1. Bürger der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten haben dank des Abkommens über den freien Personenverkehr einen leichteren Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Kroatische Staatsbürger können ab dem 1. Januar 2017 teilweise von diesem Abkommen profitieren. Die Beschränkungen der Übergangsfrist gelten bis zum 31. Dezember 2023.
  2. Drittstaatsangehörige haben strengere Bedingungen – Arbeitserlaubnisse dürfen nur von hochqualifizierten Personen in den erforderlichen Berufen eingeholt werden.

Kurz gesagt, die Bestimmungen für die Erlangung einer Arbeitserlaubnis für kroatische Staatsbürger sind dieselben wie die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige, mit Ausnahme der kroatischen Staatsbürger, die in der Schweiz selbstständig sein möchten. In diesen Fällen haben kroatische Staatsbürger ab dem 1. Januar 2019 das Recht auf Freizügigkeit.

Für Kroaten, die einen Job in der Schweiz suchen, bedeutet dies Folgendes:

  • Die vorgeschriebenen Quoten gelten für die Beschäftigung kroatischer Staatsbürger. Quoten sind eine Zahl, die die Zahl ausländischer Arbeitnehmer begrenzt und jährlich festgelegt wird. Nur hochqualifiziertes Personal, das auf dem Schweizer Arbeitsmarkt benötigt wird, kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis von bis zu vier Monaten erhalten, ohne in die Jahresquote einbezogen zu werden.
  • Bei der Bewerbung um eine Stelle haben Schweizer, Staatsbürger anderer EU / ETFA-Länder und Ausländer, die bereits einen geregelten Aufenthalt in der Schweiz haben, Vorrang.

Für Unternehmen mit Hauptsitz in Kroatien, die unabhängig von ihrer Nationalität Arbeitnehmer zur Arbeit in die Schweiz entsenden, sowie für selbständige kroatische Staatsbürger mit Wohnsitz in einem EU / EFTA-Mitgliedstaat gilt Folgendes:

  • Mitarbeiter, die von einem in Kroatien ansässigen Unternehmen zur Arbeit in die Schweiz entsandt wurden, müssen vom ersten Tag eine gültige Arbeitserlaubnis haben, wenn sie Dienstleistungen in den folgenden Sektoren der Schweiz erbringen: Baugewerbe und verwandte Branchen, Gartenbaudienstleistungen, industrielle Reinigungs- und Versicherungsdienstleistungen. Die Bedingungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis sollten mit der zuständigen kantonalen Behörde besprochen werden. In anderen Sektoren gilt für grenzüberschreitende Dienstleister aus Kroatien dieselbe Regel wie für EU-27 / EFTA-Dienstleister.

Für kroatische Staatsbürger, die sich in der Schweiz selbständig machen möchten, gilt:

  • Ab dem 1. Januar 2019 erhalten kroatische Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz zur Selbstständigkeit eine B-Aufenthaltserlaubnis unter den gleichen Bedingungen wie EU27 / EFTA-Staatsbürger, ohne dass sie Quoten unterliegen. Der Nachweis der Selbständigkeit ist bei Einreichung des Antrags erforderlich.

Kroatische Staatsbürger, die von einer selbständigen zu einer bezahlten Arbeit wechseln möchten, benötigen eine neue Genehmigung. Es gelten die gleichen Regeln wie für kroatische Staatsbürger, die einen Arbeitsplatz in der Schweiz suchen (Quoten und Prioritätsregeln).

Lesen Sie hier mehr über dieses Thema:

Leben und Arbeit in der Schweiz für EU / ETFA-Bürger

Wichtige Dokumente

Arten von Arbeitserlaubnissen

Die Schweiz bietet verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen an. Jede Arbeitserlaubnis hat eine andere Dauer und unterliegt unterschiedlichen Quoten. Natürlich hängen die Arbeitserlaubnisse auch davon ab, ob Sie aus einem Land der Europäischen Union oder aus Drittländern kommen. Es ist wichtig zu sagen, dass für kroatische Bürger immer noch besondere Regeln gelten. Obwohl wir Anspruch auf die gleichen Arten von Genehmigungen haben wie EU- und EFTA-Länder, unterliegen wir besonderen Quoten. Bei der Auswahl der Arbeitnehmer werden Schweizer Arbeitnehmer bevorzugt, dann Arbeitnehmer aus EU27- und EFTA-Ländern und erst dann kroatische Staatsbürger, die mit Drittstaatsangehörigen gleichgestellt sind.

Hier finden Sie eine Liste aller Arbeitserlaubnisse, ihrer Erläuterungen und der dazugehörigen Quoten.

L Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis für Bürger der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten. Die Dauer dieser Genehmigung beträgt 3 bis 12 Monate. Staatsangehörige dieser Länder haben das Recht, bis zu 3 Monate ohne Erlaubnis in der Schweiz zu arbeiten, mit Ausnahme der Bürger Kroatiens, die ab dem ersten Arbeitstag in der Schweiz eine Arbeitserlaubnis benötigen.

Die Quote L der Arbeitserlaubnis für kroatische Staatsbürger im Jahr 2021 beträgt 2000.

B Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis, deren Dauer je nach Herkunftsland der Person variiert. EU- / EFTA-Staatsangehörige haben Anspruch auf diese Arbeitserlaubnis, die 12 Monate bis 5 Jahre dauert, wenn sie einen unbefristeten Vertrag haben oder mindestens 12 Monate in der Schweiz beschäftigt waren.
Drittstaatsangehörige müssen diese Arbeitserlaubnis vor Arbeitsbeginn in der Schweiz haben und sie dauert maximal 12 Monate. Diese Arbeitserlaubnis ist an den Arbeitgeber gebunden, was bedeutet, dass eine Person nicht das Recht hat, den Arbeitsplatz zu wechseln, ohne eine neue Arbeitserlaubnis für einen neuen Arbeitgeber zu erhalten. In besonderen Fällen ist es möglich, die Dauer dieser Arbeitserlaubnis auf 24 Monate zu verlängern, wenn die Person bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist und der Arbeitsvertrag sich nicht geändert hat.

Eine Arbeitserlaubnis ist auch für die Bedürfnisse der Berufs- oder Hochschulbildung in der Schweiz erforderlich. Wer in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren möchte, muss über diese Erlaubnis verfügen.

Die Quote der B-Arbeitserlaubnis für kroatische Staatsbürger im Jahr 2021 beträgt 250. Hochqualifizierte Arbeitnehmer, die diese Arbeitserlaubnis für einen Zeitraum von weniger als 4 Monaten erhalten, nehmen nicht an den Quoten teil. Alle anderen Arbeitnehmer unterliegen Quoten.

C Arbeitserlaubnis

Bürger der EU27 / EFTA-Mitgliedstaaten haben nach 5 Jahren Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz Anspruch auf diese Erlaubnis. Drittstaatsangehörige haben nach 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz Anspruch auf eine C-Arbeitserlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen sie nachweisen, dass sie finanziell unabhängig und unabhängig von Sozialhilfe sind.

Die Dauer der C-Arbeitserlaubnis ist unbegrenzt. Darüber hinaus haben alle Inhaber dieser Genehmigung das Recht, den Wohnsitzkanton und die Arbeitgeber frei zu ändern, ohne die kantonalen Behörden zu benachrichtigen oder zusätzliche Genehmigungen zu erhalten.

Die Arbeitserlaubnis C unterliegt keinen Quoten.

G Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis für Grenzgänger, die EU- / EFTA-Staatsangehörige sind, in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz in einem der Nachbarländer haben. Alle grenzüberschreitenden Arbeitnehmer müssen mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückkehren.

Familiennachzug

Der Ehegatte und die Kinder der in der Schweiz beschäftigten kroatischen Staatsbürger (die eine gültige Arbeitserlaubnis haben) haben das Recht, auf der Grundlage des Rechts auf Familiennachzug in der Schweiz zu wohnen und Arbeit zu suchen. Dies bedeutet, dass Familienmitglieder (Ehemann, Ehefrau, Kinder) in der Schweiz wohnen, Arbeit suchen und ohne spezielle Arbeitserlaubnis arbeiten können. Um jedoch berechtigt zu sein, muss zu diesem Zeitpunkt bereits eine Arbeitserlaubnis für ein Familienmitglied ausgestellt und gültig sein.

Autorin: Jasna Šavor Vidić i Martina Baričević

Arbeitserlaubnis – an wen kann man sich wenden?

Informationen zu Arbeitserlaubnissen finden Sie auf folgenden Websites:

Swissinfo

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Swiss authorities online

Staatssekretariat für Migration

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unklarheiten haben, können Sie sich telefonisch oder schriftlich an das Schweizerische Staatssekretariat für Migration wenden.

Sie erreichen das Sekretariat telefonisch von Montag bis Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr unter +41 58 465 11 11.

Sie können telefonisch Antworten auf alle Fragen zum Stellenangebot und zum allgemeinen Geschäftsmarkt erhalten. Bei allen anderen Fragen müssen Sie eine schriftliche Anfrage senden, die eine detaillierte Erläuterung der Anfrage und alle möglichen Dokumente enthält.

Schriftliche Beiträge werden an die Adresse des Staatssekretariats in Bern geschickt:

Quellenweg 6
3084 Köniz