Wohnen in der Republik Kroatien

Rückkehrer in die Republik Kroatien haben oft viele Fragen zum Umzug in die Heimat. Alle ihre Fragen werden vom Begrüßungsbüro (Ured dobrodošlice) beantwortet, dessen Aufgabe es ist, Kroaten außerhalb des Landes zu empfangen und in das gesamte staatliche System der Republik Kroatien einzubeziehen.

Das Begrüßungsbüro bietet Unterstützung bei der Lösung vieler Probleme wie der Erlangung der kroatischen Staatsbürgerschaft, der Erlangung eines Personalausweises, eines Reisepasses, der Eingabe von Daten in die Standesbücher, der Fahrzeugregistrierung, der Anerkennung ausländischer Zertifikate oder Diplome, des Antragsverfahrens beim kroatischen Arbeitsamt usw.

Das Begrüßungsbüro befindet sich in Zagreb, auf Trg hrvatskih velikana 6. Für weitere Informationen können Sie diese telefonisch unter + 3851 / 644-4661 oder per E-Mail unter ured-dobrodoslice@hrvatiizvanrh.hr kontaktieren.

Die Umsiedlung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt ohne Anwendung von Zollverfahren und Zollkontrollmaßnahmen. Für die Umsiedlung aus Drittländern ist eine Bescheinigung über diplomatische Vertretungen oder Konsularbüros der Republik Kroatien in diesen Ländern erforderlich. Um vom Zoll befreit zu sein, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Aufenthalt in einem anderen Land darf nicht kürzer als 12 Monate sein
  • Zu transportierende Gegenstände dürfen ausschließlich Haushaltsgegenstände sein, die mindestens 6 Monate vor dem Umzug verwendet werden.

Der Antrag auf Befreiung von den Zöllen ist schriftlich bei der Zollstelle einzureichen, die für den Wohnort in der Republik Kroatien zuständig ist. Der Anfrage muss Folgendes beigefügt sein:

  • ein Dokument zum Nachweis des Wohnsitzes in einem anderen Land
  • Nachweis der Registrierung des Wohnsitzes oder des Aufenthalts in der Republik Kroatien (Personalausweis ist ausreichend)
  • eine Erklärung zum Datum der Umsiedlung oder Einwanderung
  • 2 Kopien der Liste der zu importierenden gebrauchten Haushaltsgegenstände.

Suche nach einer Unterkunft

Das Thema Unterkunft ist in Kroatien viel einfacher als in der Schweiz. Die Suche nach einer Unterkunft kann problemlos unanhängig, aber auch mit Hilfe verschiedener Agenturen durchgeführt werden. Es sind keine Bedingungen erforderlich, um das Recht zur Nutzung der Wohnung zu erhalten, und die Auswahl basiert auf einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter.

Die Mietpreise variieren von Stadt zu Stadt. Beispielsweise beträgt die durchschnittliche Miete in der Stadt Zagreb für eine Wohnung mit zwei Schlafzimmern von 50 bis 60 Quadratmetern 600 CHF pro Monat, in Osijek 350 CHF pro Monat und in Split 450 CHF pro Monat. Die Preise beziehen sich meist ausschließlich auf die Miete der Wohnung, und die Nebenkosten werden separat bezahlt und können zusätzlich ca. 100 bis 300 CHF pro Monat betragen.

Das Wichtigste, was Sie tun müssen, nachdem Sie eine Wohnung oder ein Haus gefunden haben, ist die Registrierung Ihres Wohnsitzes oder Aufenthalts. Die Registrierung erfolgt in der Polizeiverwaltung oder -station entsprechend dem Ort, an dem der Bürger seinen ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt meldet. Der Bürger meldet sich automatisch vom vorherigen Wohnort ab, es muss nichts mehr persönlich getan werden.

Registrierung des Wohnsitzes

Es ist notwendig, Folgendes beizufügen:

  • Ausweis
  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Eine Erklärung, mit der der Bürger bestätigt, dass er sich an der von ihm gemeldeten Adresse niedergelassen hat.

Wenn der Bürger nicht der Eigentümer der Immobilie ist, für die er sich anmeldet, muss die Zustimmung des Vermieters, des Eigentümers der Immobilie und aller Miteigentümer (persönlich, mündlich oder notariell) beigefügt werden. Wenn eine notarielle Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen und notariell beglaubigt wurde, ist keine Zustimmung erforderlich.

Registrierung des Aufenthalts

Die Registrierung des Wohnsitzes muss begleitet sein von:

  • Ausweis
  • Eine Erklärung, mit der der Bürger bestätigt, dass er sich an der von ihm gemeldeten Adresse niedergelassen hat
  • Erklärung des Vermieters zur Zustimmung zum Antrag (mündlich oder schriftlich)
  • Ausgefülltes Anmeldeformular.

Der Aufenthalt ist für einen Zeitraum von einem Jahr registriert. Nach Ablauf dieser Frist kann er um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden. Weitere Erweiterungen sind nicht möglich; In diesen Fällen ist es erforderlich, den Wohnsitz zu registrieren.

Ausnahmen von diesen Fällen sind Personen, die am Wohnort wohnen, um eine Ausbildung zu erhalten, nicht fest angestellt sind oder in einer Einrichtung untergebracht sind. Dann kann der Aufenthalt mehr als zweimal verlängert werden.

Autorin: Martina Baričević