Für die berufliche Vorsorge besteht in der Schweiz seit 1. Januar 1985 eine gesetzliche Versicherungspflicht. Seit der Einführung ist somit jeder Arbeitnehmer automatisch versichert. Bei einem Arbeitsgeberwechsel ist jeder Versicherte selbst dafür verantwortlich, dass sein Pensionskassengeld (PK) an die neue Pensionskasse überwiesen wird.
Falls die Pensionskasse keine Angaben darüber bekommt, wohin das Geld zu überweisen ist, deponiert sie es nach spätestens zwei Jahren auf einem Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Zur Zeit befinden sich dort ca. 800’000 Konten mit rund 3 Milliarden Franken PK-Geldern, von denen die Besitzer nichts wissen.
Oft sind es Ausländer wie Saisonniers oder Immigranten auf bestimmte Zeit, die für ein paar Monate oder Jahre in der Schweiz arbeiten und danach wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Da sie das schweizerische Sozialsystem nicht kennen, vergessen sie oftmals ihr angespartes Pensionskassengeld.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht bestehen bei folgenden Kriterien:
- Der Arbeitsvertrag ist nur auf 3 Monate oder weniger befristet
- Betroffene sind im Ausland gleichwertig versichert
- Für Diplomaten, z.B. in Botschaften und internationalen Organisationen, besteht keine Beitragspflicht
- Nebenerwerbseinkommen sind bereits durch die Haupterwerbstätigkeit versichert
- Selbstständigkeit
- Der Betroffene ist über 70% invalid.
Ob man versichert ist oder nicht, kann man auf Lohnabrechnung überprüfen. Dort ist ersichtlich, ob die Beiträge für die berufliche Vorsorge abgezogen wurden.
Bei einem Stellenwechsel oder einem definitiven Austritt sind der Arbeitgeber und die Kasse verpflichtet, Sie über Ihren aktuellen Versicherungsstatus zu informieren. Folgerichtig erhalten Sie auch einen Versicherungsausweis.
Wer nach vergessenem Pensionskassengeld sucht, kann bei der Zentralstelle 2. Säule ein kostenloses Gesuch stellen. Es gibt aber auch private Firmen, die professionell nach vergessenen Guthaben suchen. Dazu braucht man nur Name, Adresse, Geburtsdatum und die AHV-Nummer in ein Formular einzutragen und abzuschicken.
Zentralstelle 2. Säule, Sicherheitsfonds BVG, Geschäftsstelle Eigerplatz 2, Postfach 1023 3000 Bern 14 Tel: 031 380 79 75 | Fax: 031 380 79 76 | info@zentralstelle.ch http://www.zentralstelle.ch/xml_2/internet/de/application/f32.cfm
Wer nach vergessenem Pensionskassengeld sucht, kann bei der Zentralstelle 2. Säule ein kostenloses Gesuch stellen.
Text und Übersetzung: Ivanka Jerković