Studenten angehörigen der kroatischen nationalen Minderheit und kroatische Auswanderer hatten im akademischen Jahr 2018/2019 zum ersten Mal die Möglichkeit, auf der Grundlage einer speziellen Einschreibungsquote in Kroatien zu studieren. Diese Gelegenheit wird im nächsten akademischen Jahr, 2021/2022, fortgesetzt. Derzeit bieten die Universität ZagrebKroatische Katholische UniversitätUniversität Zadar und Hochschule „Lavoslav Ružička“ in Vukovar diese Möglichkeit.

Die Sonderquote gilt für zwei Kategorien: für die Angehörige der kroatischen nationalen Minderheit in 12 europäischen Ländern (Österreich, Bulgarien, Montenegro, Tschechische Republik, Italien, Kosovo, Ungarn, Rumänien, Nordmakedonien, Slowakei, Slowenien und Serbien) und für kroatische Auswanderer in Auslandischen Ländern und ihren Nachkommen.

Verfahren und erforderliche Dokumente

Interessierte Kandidaten können sich direkt an die Fakultäten bewerben. Es ist wichtig, über eine Bescheinigung über den Abschluss der Sekundarstufe in dem Land zu verfügen, in dem der Kandidat lebt. Eine kroatische Staatsmatura ist nicht erforderlich. Die Fakultäten behalten sich jedoch das Recht vor, eine Fähigkeits- und Wissenstest durchzuführen.

Die Bescheinigung über den Abschluss der Sekundarstufe muss zur Anerkennung eingereicht werden. Die Anerkennung von Zertifikaten für allgemeine, Gymnasial- und Kunstprogramme erfolgt durch die Agentur für Bildung, und die Anerkennung von Zertifikaten für die abgeschlossene Sekundarschulbildung in Berufsprogrammen erfolgt durch die Agentur für Berufs- und Erwachsenenbildung. Damit der Vorgang rechtzeitig abgeschlossen werden kann, ist es wichtig, sich rechtzeitig anzumelden!

Die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zum kroatischen Volk ist auch erforderlich, wenn man sich an der gewünschten Fakultät einschreibt, wenn der Kandidat das Recht auf die spezielle Einschreibungsquote nutzen möchte. Diese Bescheinigung wird vom Zentralstaatsbüro für Kroaten außerhalb der Republik Kroatien ausgestellt. Folgende Unterlagen sind erforderlich, um sie zu erhalten:

  • Anmeldeformular
  • Kurzer Lebenslauf und Erläuterung der Motive für die Beantragung und Beantragung des Zertifikats
  • Kopie der gültigen Reisedokumente des Staates, in dem er Staatsbürger ist
  • Wohnsitznachweis ausserhalb der Republik Kroatien
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Zugehörigkeit zum kroatischen Volk
  • eines der folgenden öffentlichen Dokumente des Kandidaten oder Elternteils oder eines langen Vorfahren, wenn es Informationen zur kroatischen Staatsangehörigkeit enthält:
  • Geburtsurkunde
  • Schulzeugnis oder eine Kopie des Schülerregisters
  • Studenten Index
  • Beschäftigungsbuch
  • Trauschein
  • Totenschein
  • Entscheidung über die Zulassung zur kroatischen Staatsbürgerschaft nach Art. 16 oder 11. des Gesetzes
  • schriftliche Erklärung des Führers der DM / KU RH oder der Gemeinschaft / Vereinigung kroatischer Auswanderer / Minderheit.

Wenn die Zugehörigkeit zum kroatischen Volk durch ein öffentliches Dokument des Vorfahren nachgewiesen wird, muss die familiäre Verbindung nachgewiesen und die Geburtsurkunde des Elternteils, dh seines Elternteils, bis zum Vorfahren des kroatischen Volkes vorgelegt werden.

Die oben genannten Dokumente können persönlich, per Post oder per E-Mail an episne-kvote@hrvatiizvanrh.hr eingereicht werden. Die Originale müssen beim Erhalt des Zertifikats zur Prüfung gebracht werden.

Schliesslich…

Die Tabelle mit der Liste der Fakultäten finden Sie unter folgendem Link.

Darüber hinaus haben die Universitäten Ausschreibungen mit Einschreibungsvoraussetzungen angekündigt. Alle Informationen zu den gewünschten Fakultäten finden Sie unter folgenden Links:

Universität Zagreb

Kroatische Katholische Universität für Bachelor– und Master-Studium sowie integriertes Medizinstudium

Universität Zadar für Bachelor– und Masterstudium

Hochschule Lavoslav Ružička in Vukovar.

Autorin: Martina Baričević