Der kroatische Führerschein ist in der Schweiz bis zu einem Jahr ab Ihrer Einreise anerkannt. Dies bedeutet, dass man innerhalb eines Jahres den Prozess der Beantragung und Erlangung eines Schweizer Führerausweises durchlaufen muss, aber keine Sorge – es gibt keine Fahrprüfung dafür!
Wie sieht der Prozess aus?
Der Prozess ist sehr einfach – man muss nur alle notwendigen Dokumente und Unterlagen vorbereiten und ordnungsgemäß einreichen. Dies kann man per Post oder persönlich, beim Verkehrsamt oder in der Gemeinde tun. Für in EU- und EFTA-Mitgliedstaaten ausgestellte Führerscheine ist keine Fahrprüfung erforderlich. Andere Länder müssen die Kontrollprüfung ablegen. Eine vollständige Liste der Länder, die von der Prüfung ausgenommen sind, finden Sie unter folgendem Link.
Folgende Unterlagen werden für Ihren neuen Führerschein benötigt:
- Formular «Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises» (je nach Kanton unterschiedlich)
- Sehtest (mehr dazu weiter unten)
- Farbiges Passfoto
- Bei Schweizerinnen und Schweizern: Identitätskarte oder Pass im Original
- Bei Ausländerinnen und Ausländern: Ausländerausweis im Original
- Original-Führerschein
- Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins, falls dieser nicht in lateinischer Sprache verfasst ist.
Ein Sehtest ist eine der Voraussetzungen für den Erwerb des neuen Führerscheines. Die Untersuchung muss von einem Schweizer Optiker/in oder Arzt/in durchgeführt werden und das Untersuchungszeugnis ist ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig. Es ist wichtig, das oben genannte Formular zur Prüfung mitzubringen, da die Ergebnisse der Prüfung direkt darauf geschrieben werden.
Das Foto muss auf Fotopapier angefertigt werden – auf einem Fotogerät oder in einem Fotoladen. Man muss direkt in die Kamera schauen, einen neutralen Gesichtsausdruck haben und die Augen öffnen. Der Kopf sollte nicht geneigt sein (außer aus religiösen Gründen) und es sollte keine Schatten im Gesicht geben.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Schweizer Führerschein machen, müssen Sie ein Identifikationsverfahren durchlaufen – ein einfaches Verfahren, bei dem Sie den Originalausweis vorzeigen müssen – wenn Sie kein Schweizer Staatsbürger sind, müssen Sie ihr Ausländerausweis zeigen, und die Schweizerische Staatsbürger müssen einen Personalausweis oder Reisepass zeigen. Die Kosten für die Identifizierung betragen 20 Franken (kann jedoch von Kanton zu Kanton variieren).
Was nach der Antragstellung?
Ihr neuer Führerschein wird 5 Werktage nach Bearbeitung des Antrags an Ihrer Adresse eintreffen. Für Bürger aus EU- und EFTA-Staaten werden die Original-Führerscheine in das Land, in dem sie ausgestellt wurden, zurückgeschickt, ausser wenn Sie einen F-, N- oder S-Führerschein haben – dann werden sie an das Migrationsamt geschickt. Bürger aller anderen Länder erhalten ihren Original-Führerschein per Post an ihre Adresse.
Wenn Sie eine Fahrprüfung ablegen müssen, erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen per Post an Ihre Wohnadresse Informationen zur Durchführung der Prüfung.
Was passiert, wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist?
Keine Sorge! Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, egal wie lange es her ist, dass Sie in die Schweiz gezogen sind. Wichtig ist nur zu wissen, dass Sie nach einem Jahr keine Fahrerlaubnis mehr haben und nicht mehr fahren dürfen – Ihr Führerschein ist nur ein Jahr gültig, aber Sie können den Antrag jederzeit abschicken.
Wie sieht es mit höhere Führerausweiskategorien?
Der Vorgang ist auch sehr einfach – zusätzlich zu den oben genannten müssen Sie sich nur noch einer ärztlichen Untersuchung durch einen Schweizer Arzt unterziehen. Sie müssen zuerst einen schweizerischen Führerausweis beantragen (gemäss obiger Anleitung), danach erhalten Sie einen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung. Sollten die Kontrollergebnisse keine Auffälligkeiten ergeben, wird Ihr Führerschein problemlos umgetauscht.
Personen, die die Fahrprüfung ablegen müssen (die Liste der von der Fahrprüfung ausgenommenen Länder finden Sie unter folgendem Link), müssen innerhalb von 2 Jahren nach Ablegung der Fahrprüfung auch eine theoretische Prüfung bestehen.
Und das ist es! Sie können ungehindert durch die Schweiz fahren.
Autorin: Martina Baričević