Wer sich über die rechtlichen Grundlagen der IV orientieren will, kann zahlreiche Darstellungen dieser Vorschriften in verschiedenen Zeitschriften nachlesen. Dort ist meistens die gesetzliche Regelung beschrieben, jedoch nicht, wie diese in der täglichen Praxis angewandt wird.
Die IV ist kantonal gegliedert. Meine Erfahrung bezieht sich auf die Nordwestschweiz, wo ich eine psychiatrische Praxis führe.
Jahrzehntelang war es eigentlich sehr leicht, eine IV Rente zu bekommen und leider auch zu erschleichen. Dies haben einige Personen ausgenutzt und mit Hilfe eines freundlichen Arztes erreicht. Es genügte, in der Praxis ein Formular auszufüllen. Jetzt aber werden bei der Revision, die in jedem Fall regelmässig vorgeschrieben ist, gegenwärtig jedoch oft hinausgeschoben wird, viele Renten gestrichen. Vor allem werden kaum neuen Renten zugesprochen. Zahlreiche Erkrankungen, welche früher eine IV-Rente begründeten, genügen nach heutigen Kriterien nicht mehr. Wenn noch lange Zeit viele Rentenbezüger nicht einer Revision unterzogen werden, entsteht eine Ungleichheit, was unsere (schweizerische) Verfassung verletzt. Für die gleiche Erkrankung bezieht jemand eine Rente, während ein anderer diese nicht bekommt.
Die Versicherten werden an eine ausgewählte Ärzte-Gruppe überwiesen. Leider ist die Ethik vieler davon sehr merkwürdig. Zur besseren Illustration schildere ich einen der Fälle: Bei einem 54-jährigen Patienten haben der Hausarzt und ich trotz der entsprechenden Behandlung immer einen systolischen (arteriellen) Blutdruck über 160 mmHg gemessen. Obwohl bei gleicher Untersuchung für die IV, schon wegen der logischen Anspannung, ein eher höherer Druck zu erwarten war, fanden diese Ärzte einen Wert von nur 140 mmHg! Der Grund für den Rentenantrag war eine schwere Depression. Der Patient war deshalb 69 Tage in der Universitätsklinik und einem Privatsanatorium stationär behandelt worden. Beide Kliniken haben die Diagnose einer schweren Depression bestätigt. Der von der IV beauftragte Psychiater bestritt aber diese Diagnose und der Patient hat folglich vor Gericht verloren. Er fühlt sich entwürdigt und hat sich aufgegeben. So kann auch seine Depression nicht mehr geheilt werden.
Die meisten Migranten schildern ihre Beschwerden sowohl sprachlich als auch körperlich stark übertrieben Dass dies eine Eigenschaft der Südländer ist, sollte allgemein bekannt sein. In den Berichten dieser Ärzte lese ich aber regelmässig die Feststellung, dass der Versicherte agraviert, das bedeutet simuliert. Manchmal habe ich das Gefühl, dass diese Mediziner von der Propaganda der SVP (Migrant=Simulant) beeinflusst sind.
Bei körperlicher Erkrankung wird fast regelmässig entschieden, dass der Kranke eine Tätigkeit mit abwechselndem Sitzen und Gehen zu 100% oder etwas weniger ausüben kann, also Büroarbeit. Nun verlangen solche Tätigkeiten aber gute Sprachkenntnisse. Diese besitzen die meisten Migranten gar nicht oder ungenügend. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass mangelnde Ausbildung kein Invaliditätsgrund sein darf. Dieser Paragraf wurde jahrzehntelang nicht angewendet, in der neuen IV Praxis aber regelmässig. Damit wird nochmals eine Ungleichheit geschaffen.
Text: Georg Foglar
Übersetzung: Želimira Purgar Perović