Die strengere Kontrolle des Wohnsitzes der kroatischen Staatsbürger, die die Einführung des neuen Wohnsitzgesetzes begleitete („Narodne novine“ Nr. 144/12 und 158/13) zeigte deutlich das Problem, dass es nach dem damals gültigen Identitätskarten-Gesetz nur denjenigen Personen möglich war, eine Identitätskarte zu beantragen, die ihren Wohnsitz in der Republik Kroatien hatten.
Die Tatsache, dass die Identitätskarte nicht nur ein Beweis der Identität und des Wohnsitzes in der Republik Kroatien ist, sondern als Reisedokument und als Zugangsmmittel für die elektronischen Dienstleistungen dient (sie beinhaltet ein unterschriebenes Identifikationszertifikat, die sogenannte elektronische Unterschrift) wies auf das Bedürfnis hin, dass diese Dienstleistungen auch den kroatischen Staatsbürgern im Ausland ermöglicht werden sollten.
Im kroatischen Parlament wurde deswegen ein neues Identitätskarten-Gesetz verabschiedet („Narodne novine“ Nr. 62/2015), das allen kroatischen Staatsbürger das Recht auf die kroatische Identitätskarte zugesteht,unabhängig davon, wie alt sie sind und wo sie wohnen.
Kroatische Staatsbürger, die keinen Wohnsitz in der Republik Kroatien haben, können ein Gesuch für eine Identitätskarte stellen. In jener wird dann ihr Wohnsitz im Ausland eingetragen, gemäss Wohnsitzangaben des offiziellen Ausweises, welcher von der zuständigen Amtsstelle des Wohnsitzstaates ausgestellt wurde.
Die kroatischen Staatsbürger ohne Wohnsitz in der Republik Kroatien können ihr Gesuch zur Herausgabe einer Identitätskarte in irgendeiner Polizeistelle des Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Kroatien stellen. Eine ausführliche Anleitung über das Verfahren zur Herausgabe der Identitätskarte findet sich auf der Webseite des Ministeriums für innere Angelegenheiten: www.mup.hr/42.aspx.
Text: Igor Surdich
Übersetzung: Stjepan Drozdek