Kroatische Bürger, die nach dem Erreichen des Rentenalters in der Schweiz nach Kroatien zurückkehren, stellen immer wieder Fragen zur Besteuerung ihrer Renten.
Gemäss Informationen der kroatischen Steuerverwaltung werden Renten aus dem Ausland basierend auf internationalen Abkommen zwischen Kroatien und dem jeweiligen Land versteuert. So werden zum Beispiel die Renten aus Deutschland in Kroatien nicht besteuert. Es ist aber notwendig, die Höhe der Rente bei der kroatischen Steuerverwaltung zu deklarieren. Alles Übrige betreffend Besteuerung wird in Deutschland durchgeführt.
Mit Renten aus der Schweiz ist die Situation etwas anders. Es gilt das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 12. März 1999, vor allem dessen Artikel 18 und 19, Absatz 2: Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die dem Residenten eines Vertragsstaates für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. Diese Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Person in diesem anderen Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.
Falls Sie also kroatischer Bürger sind und länger als 183 Tage pro Jahr in Kroatien leben, hat Kroatien das Recht, Ihre Rente aus der Schweiz zu besteuern.
Für die Renten aus der Schweiz gilt seit dem 1.1.2017 der gleiche Steuersatz wie für kroatische Renten, wie folgt: Nicht besteuerbarer Freibetrag bis 3’800,00 Kn; von 3’800,00 Kn bis 17’500,00 Kn kommt ein Steuersatz von 24% zur Anwendung; über 17’500,00 Kn gilt ein Steuersatz von 36%.
Abhängig vom Wohnort bezahlt man noch einen Zuschlag zu dieser Grundsteuer (in Zagreb z.B. 18%).
Die gesamte Höhe von Steuern und Zuschlägen auf Renten wird um 50% reduziert, was für viele Rentner eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeutet.
Wir erinnern nochmals daran, dass sich Rückkehrer nach Kroatien zusätzlich zur Anmeldung an ihrem Wohnort unbedingt auch bei der zuständigen Steuerbehörde anmelden müssen.
Text: Ana Števanja