Kroatische Arbeitnehmer werden ab Anfang 2022 mit anderen Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in der Schweiz gleichgestellt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Republik Kroatien, die in der Schweiz arbeiten wollen, müssen derzeit ein umfangreiches Verfahren durchlaufen, um zu beweisen, dass sie auf dem Arbeitsmarkt besser sind als andere Arbeitnehmer, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Das ändert sich ab Anfang nächsten Jahres. Kroatische Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Arbeitserlaubnis und die gleichen Beschäftigungsrechte wie die Mitglieder aller anderen EU-Mitgliedstaaten.

Der Bundesrat hat am 1. Oktober beschlossen, den Arbeitsmarkt für Kroaten zu öffnen. Damit wurde der voraussichtliche Zeitpunkt der Arbeitsmarktöffnung um ein ganzes Jahr früher verschoben. Damit wird der Anstellungsprozess in der Schweiz für jeden, der hier arbeiten möchte, erheblich erleichtert.