Die neuen Massnahmen für die Einreise in die Schweiz treten am 20. Dezember 2021 in Kraft.

Die Einreise in die Schweiz wird ab Montag, 20.12.2021, etwas weniger eingeschränkt als vor 2 Wochen. Die Liste der Risikoländer existiert nicht mehr, weshalb alle einreisenden Passagiere vor der Einreise getestet werden müssen. Dies erfordert entweder einen negativen PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder einen Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Dies gilt sowohl für geimpfte als auch für genesene Personen.

Alle Reisenden, die in das Land einreisen möchten, müssen über ein ausgefülltes Ankunftsanzeigeformular verfügen.

Personen, die nicht geimpft sind und in den letzten 6 Monaten kein Covid-19 hatten, müssen zweimal getestet werden – das erste Mal vor der Einreise und das zweite Mal zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise. PCR oder Antigen-Schnelltest werden hierfür anerkannt). Die Testergebnisse und die Anzahl der Formulare für die Einreiseanzeige sind der zuständigen kantonalen Behörde zu melden.

Diese Maßnahmen gelten nicht für folgende Personen:

  • alle unter 16 Jahren
  • Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr
  • Durchreisende, wenn sie das Transportmittel nicht wechseln
  • Personen, die aus dringenden gesundheitlichen Gründen kommen
  • Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen einer Untersuchung nicht unterziehen können, unter Vorlage entsprechender Nachweise.

Die aktuellen Einreisebedingungen in die Schweiz können jederzeit über das Travel Check Tool überprüft werden.