Ab Montag, 6. Dezember 2021, werden die Massnahmen zum Schutz vor dem Virus in der Schweiz verschärft. Eine Vielzahl neuer Infektionsfälle haben zu dieser Entscheidung geführt, die die Zahl der Neuinfektionen reduzieren soll. Alle neuen Maßnahmen gelten bis zum 24. Januar 2022.
Covid-Zertifikate und Maskenpflicht werden ab Montag vielerorts und in einer Reihe von Situationen verlangt. Außerdem wird die Aussagekraft und Akzeptanz von Antigen-Schnelltests reduziert. Zertifikatspflichtige Veranstaltungen haben das Recht, die Annahme des Zertifikats auf genesene und geimpfte Personen zu beschränken, was dann auch bedeuten würde, dass die Anwesenden keine Masken tragen müssen.
Auch für die Einreise in die Schweiz werden strengere Bedingungen gelten – Tests vervollständigen diese. Aufgrund dieser neuen Maßnahme werden alle Länder aus der aktuellen Liste der Hochrisikoländer gestrichen, also Länder, aus denen Passagiere unter Quarantäne gestellt werden müssen.
Ziel der neuen Maßnahmen ist nach wie vor, den Druck auf die Krankenhäuser zu verringern. Der beste Weg, dies sicherzustellen, ist eine Impfung. Jeder wird ermutigt, sich impfen zu lassen, um weiteren Druck auf Krankenhäuser und Krankenhauspersonal zu vermeiden. Allen bereits Geimpften wird auch eine Auffrischimpfung so bald wie möglich empfohlen.
Ein kurzer Überblick über die in Kraft tretenden Maßnahmen
- Zertifikatspflicht für alle Indoor-Veranstaltungen, für alle öffentlichen Veranstaltungen und für Breitensport- und Kulturveranstaltungen
- Zertifikatspflicht für alle externen Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmern
- Teilnehmer an internen Privatveranstaltungen mit 11 oder mehr Teilnehmern benötigen ebenfalls ein Zertifikat
- Maskenpflicht besteht an allen Orten und Veranstaltungen, bei denen das Zertifikat vorgezeigt werden muss, außer bei privaten Veranstaltungen.
- Veranstalter haben das Recht, den Zutritt nur auf geimpfte oder genesene Personen zu beschränken.
- Homeoffice wird empfohlen, und in Bereichen, in denen mehr Menschen arbeiten, besteht Maskenpflicht.
- Die Gültigkeit eines negativen Testergebnis wurde ab dem Zeitpunkt der Probenahme von 48 auf 24 Stunden reduziert.
- PCR-Tests sind noch 72 Stunden gültig.
- Schulen müssen keine Routinetests ablegen.
- Es gibt keine Länder mehr auf der Liste der gefährdeten Länder. Die Einreise wird etwas strenger – jeder muss vor und nach der Einreise getestet, sogar die geimpfte und genesene Personen. Der erste Test muss vor der Einreise durchgeführt werden, der zweite zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise. Die Impfkosten werden von den Reisenden selbst getragen.
- Staatsangehörige von Staaten ausserhalb der Europäischen Union können ohne Impfung nicht einreisen, ausser wenn sie wohnen und/oder sind in der Schweiz erwerbstätig.