Alles über Reisebedingungen während einer Pandemie

Kroatien hat derzeit Sonderregelungen für die Einreise, die bis zum 15. Juli gelten. Diese Maßnahmen sind in Kraft, um die Ausbreitung der Infektion zu verhindern und die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern.

Hier findet man eine Übersicht über die Bedingungen für die Einreise in die Republik Kroatien für alle Reisenden aus den Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder des Schengen-Raums. Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen finden, können Sie detailliertere Informationen auf der Website koronavirus.hr oder über das Formular am Ende der Website des Innenministeriums lesen.

An Grenzübergängen erhalten Sie auch Reiseinformationen von Polizeibeamten.

Bedingungen für Bürger der Europäischen Union und des Schengen-Raums

Passagiere aus Ländern oder Regionen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder des Schengen-Raums können in die Republik Kroatien einreisen, wenn sie über ein gültiges digitales EU-Covid-Zertifikat verfügen. Dieses Zertifikat ist ein Nachweis über die Impfung einer Person und wird ab dem 14. Juni 2021 ausgestellt.

Reisende, die aus den oben genannten Gebieten in die Republik Kroatien reisen, aber kein digitales EU-Covid-Zertifikat besitzen, müssen bei der Einreise über eines der folgenden verfügen:

  • negatives Ergebnis des PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests – BAT auf SARS-CoV-2, wobei der BAT-Test aus der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsam anerkannten Liste der Antigen-Schnelltests, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird, stammen muss. Der Testhersteller und/oder der Handelsname des BAT-Tests müssen sichtbar werden. Die Ergebnisse des PCR-Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden und der BAT-Test 48 Stunden vom Zeitpunkt der Testung bis zur Ankunft am Grenzübergang sein
  • die Bescheinigung über den Erhalt von zwei Impfstoffdosen, die in den EU-Mitgliedstaaten benutzt werden (Pfizer, Moderna, AstaZeneca, Gamaleya, Sinopharm), nicht älter als 210 Tage, oder eine Bescheinigung über den Erhalt einer in einer Dosis erhaltenen Impfstoffdosis nicht älter als 210 Tage ( Janssen / Johnson & Johnson), wenn seit der Einnahme dieser einen Dosis 14 Tage vergangen sind
  • Bestätigung der Genesung von COVID-19 und Erhalt einer Einzeldosis des Impfstoffs innerhalb von sechs Monaten nach Ausbruch der Krankheit, sofern die Impfung weniger als 210 Tage vor Ankunft am Grenzübergang erhalten wurde
  • Bestätigung des Erhalts der ersten Dosis von Pfizer, Moderna oder Gamaleya, mit der die Einreise in die Republik Kroatien im Zeitraum vom 22. bis 42. Tag nach Erhalt des Impfstoffs möglich ist (vom 22. bis 84. Tag nach der ersten Dosis von AstraZeneca®)
  • Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests, der bestätigt, dass sich der Besitzer von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, wobei der Test vor 180 Tagen durchgeführt wurde und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang ist oder mit den Vorlagen eines ärztlichen Krankheitszeugnisses
  • oder PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 sofort nach Ankunft in der Republik Kroatien (auf eigene Kosten) durchführen, mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis ein negatives Ergebnis vorliegt. Bei Unmöglichkeit des Tests wird eine Maßnahme der Selbstisolation für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen festgelegt

Ausnahmen von der Beantragung eines gültigen digitalen COVID-Zertifikats der EU oder der oben genannten Verpflichtungen sind:

  • Arbeitnehmer oder Selbständige, die Schlüsselaufgaben erfüllen, einschließlich Gesundheitspersonal, Grenz- und entsandte Arbeitnehmer sowie Saisonarbeitskräfte, wie in den Leitlinien für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer während der COVID-19-Pandemie festgelegt, sofern sie sich nicht in der Republik Kroatien oder außerhalb der Republik Kroatien länger als 12 Stunden aufhalten
  • Schüler, Studenten und Praktikanten
  • Seeleute und Arbeitnehmer im Transportsektor oder Transportdienstleister, einschließlich LKW-Fahrer, die Güter zur Verwendung im Hoheitsgebiet des Landes transportieren, und die Arbeiter, die nur auf der Durchreise sind
  • Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und Personen, die von internationalen Organisationen angerufen werden und deren physische Anwesenheit für das Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, Militär- und Polizeibeamte sowie humanitäres Personal und Zivilschutzpersonal bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Personen, die aus notwendigen familiären oder geschäftlichen Gründen reisen, einschließlich Journalisten in Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Transitpassagiere mit der Verpflichtung, die Republik Kroatien innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise zu verlassen
  • Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen reisen.

Alle in den oben genannten Einträgen gefundenen Personen sind verpflichtet, bei der Einreise nach Kroatien glaubwürdige Dokumente vorzulegen, um das Recht auf Befreiung von den Massnahmen nachzuweisen.

Zum Schluss

Allen Passagieren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, wird empfohlen, vor der Einreise nach Kroatien das Einreiseformular über die Anwendung Enter Croatia auszufüllen. Dies ist optional, trägt jedoch zur Verringerung der Grenzüberlastung bei.

Weitere Informationen zu Einreisemaßnahmen finden Sie auf der Website des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit, auf der Website koronavirus.hr und auf der Website des Innenministeriums der Republik Kroatien.

Autorin: Martina Baričević