Alles über die Reisenmassnahmen während der Pandemie

Die Situation in der Welt ändert sich ständig – eine grosse Zahl von Covid-19-Infektionen beeinflusst unsere Leben in allen Bereichen. Reisen ist nur ein Bereich, der begrenzt ist und der recherchieren erfördert, bevor wir unterwegs sind. Hier bringen wir alle wichtige Informationen für diejenigen, die in der Schweiz wohnen und reisen wollen.

Einreise in die Schweiz

Einreise in die Schweiz ist für alle die in der Schweiz wohnen oder die Schweizer Staatangehörigkeit haben immer erlaubt, unabhängig davon, von wo sie einreisen. Für alle andere Einreisende können besondere Beschränkungen gelten. Neben der Einreiseerlaubniss sind weitere Massnahmen vorgeschrieben, die für alle Einreisende gelten, unabhängig von Staatangehörigkeit oder Wohnsitz.

Die erste Massnahme besteht darin, vor der Einreise ein  Formular auszufüllen, und sie gilt für alle Einreisende (mit einigen Ausnahmen). Das Formular fordert alle wichtige Informationen – den Namen den Einreisenden, ständige Adresse, Aufenthaltsdauer, an der sie sich aufhalten werden, die Aufenthlatsdauer usw. Das Formular muss vor der Einreise in die Schweiz ausgefüllt werden, andernfalls erhaltet man möglicherweise eine Strafe von CHF 100.

Es gibt auch besondere Ausnahmen beim Ausfüllen von Formularen. Jene sind:

  • Menschen, die in Gebieten an der Grenze zur Schweiz leben
  • Kinder, die mit Erwachsenen reisen, die das Formular ausgefüllt haben
  • Personen, die eine berufliche Tätigkeit ausüben (z. B. Beförderung von Passagieren oder Gütern)
  • Personen in Transit
  • Personen, die mit ihrem eigenen Auto in das Land einreisen und aus Ländern kommen, die auf der „grünen Liste“ stehen.

Personen aus den Ländern der „Grünen Liste“ müssen keine weiteren Anträge stellen oder sich testen lassen. Es reicht aus, das ausgefüllte Formular am Eingang vorzuzeigen, wonach Sie Ihre Reise zum Ziel fortsetzen können. Wenn Sie mit dem Auto anreisen und aus einem Land kommen, das nicht auf der Liste der Risoko-Länder steht, müssen Sie das Einreiseformular nicht ausfüllen.

Reisen aus Risiko-Länder

Alle Einreisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem der Risiko-Länder befunden haben, müssen bei der Einreise (neben dem Formular) einen negativen PCR Test, der nicht älter als 72 Stunden ist (ab dem Zeitpunkt des Tests) zeigen. Falls man keinen Test hat, muss man so schnell wie möglich einen Test (auf eigene Kosten) machen. Neben dem Test gilt unabhängig vom Testergebniss auch die Quarantänepflicht. Die zehntägige Quarantäne ist für alle obligatorisch, außer in Fällen, in denen die Person nach 7 Tagen Quarantäne erneut getestet wird. Wenn das Testergebnis immer noch negativ ist, kann die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden. Dieser Test wird ebenfalls auf eigene Kosten durchgeführt.

Nach der Einreise in die Schweiz haben Sie 2 Tage Zeit, um die kantonalen Behörden darüber zu informieren, dass Sie in das Land eingereist sind und unter Quarantäne gestellt werden müssen. Eine Liste der kantonalen Behörden finden Sie unter folgendem Link. Wenn Sie die Quarantänepflicht nicht einhalten (gegen die Regeln verstossen, den Wohnort verlassen usw.), können Sie eine Geldstrafe von bis zu 10.000 CHF zahlen.

Ausnahmen von Tests und Quarantäne sind wie folgt:

  • Geschäftsreisende für wichtige und dringende Aufgaben
  • Personen, die aus wichtigen und dringenden medizinischen Gründen reisen
  • Reisende auf der Durchreise, die weniger als 24 Stunden in einem Gebiet oder Land auf der roten Liste verbracht haben
  • Reisende  auf der Durchreise, die nur zur Durchreise in die Schweiz eingereist sind
  • Personen, die Menschen oder Waren über die Grenze transportieren.

Wenn Sie sich in einem dieser Einträge finden, müssen Sie keinen Test machen oder in die Quarantäne gehen.

Einreise per Flugzeug

Personen, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, müssen in zwei Situationen einen negativen Test vorweisen:

  • Beim Einsteigen in ein Flugzeug im Abflugland
  • Auf einem Flughafen in der Schweiz beim Überqueren der Schweizer Grenze.

Achtung: Akzeptierte Testtypen sowie Ausnahmen unterscheiden sich an diesen beiden Kontrollpunkten.

Beim Boarding in das Flugzeug wurde ein in den letzten 72 Stunden durchgeführter PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, akzeptiert.

Während der Kontrolle an der Schweizer Grenze wurde nur ein PCR-Test akzeptiert, der nicht älter als 72 Stunden war (ab dem Zeitpunkt des Tests, nicht ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Ergebnisse). Wenn Sie keinen Test oder nur einen Antigen-Schnelltest haben, wenden Sie sich sofort an die kantonalen Behörden und testen Sie sich so bald wie möglich in Absprache mit ihnen. In diesem Fall bestimmen die kantonalen Behörden, welche Art von Test erforderlich ist.

Autorin: Martina Baričević