Massnahmen zur Verhinderung der Infektionsausbreitung
Die Covid-19-Virus-Pandemie beruhigt sich langsam auf der Welt. Die Schweiz hat in den letzten 7 Tagen durchschnittlich 135 Fälle pro Tag, was pro mehr als 8 Millionen Einwohner eine niedrige Zahl ist. Die Reduzierung der Infektionsfälle hat auch zu einer Reduzierung der Massnahmen geführt. Die neue Massnahmenänderung kommt morgen, den 26. Juni, und bringt mehrere Abschwächungen früherer Massnahmen.
Masken
Maskenpflicht war bisher vielerorts vorgeschrieben, aber die neue Abschwächung bringt einige Änderungen mit sich:
- Im Aussenbereich gilt keine Maskenpflicht mehr
- Die Entscheidung, Masken am Arbeitsplatz zu tragen, liegt beim Arbeitgeber – die Masken sind nicht mehr obligatorisch, aber wenn der Arbeitgeber anders entscheidet, sind die Arbeitnehmer verpflichtet, sie zu tragen
- Die Entscheidung über das Tragen einer Maske in Schulen liegt bei den kantonalen Behörden – gemäss ihrem Entscheid ist das Tragen einer Maske in Schulen verpflichtend oder nicht.
Veranstaltungen
Organisierte Veranstaltungen sind drinnen und draussen erlaubt. Private Veranstaltungen und Versammlungen sind bis maximal 30 Personen im Innenbereich und bis zu 50 Personen im Aussenbereich erlaubt.
Für organisierte Veranstaltungen gelten besondere Regeln. Bei grossen offiziellen Veranstaltungen, bei denen das Publikum und die Teilnehmer ein Covid-Zertifikat haben, gibt es keine Einschränkungen – es ist eine unbegrenzte Anzahl von Personen im Publikum erlaubt.
Kleinere Veranstaltungen sowie Sport- und Kulturveranstaltungen und Freizeitbetriebe müssen nicht zertifiziert werden, es ist aber empfohlen.
Nicht zertifizierte Veranstaltungen, bei denen das Publikum sitzen muss, können mit maximal 1000 Personen organisiert werden. Ohne Covid-Zertifikat und ohne Sitzpflicht dürfen Veranstaltungen bis zu 500 Personen im Freien und bis zu 250 Personen im Innenbereich haben.

BAG: Regeln Empfehlung, 25.6.2021.
Restaurants
Die Außenbereiche des Restaurants haben keine Einschränkungen – alle Gäste können draußen sitzen und essen. Gäste, die drinnen essen, haben die Pflicht, eine Person in der Gruppe anzumelden – man muss also die Daten dem Restaurant hinterlassen, damit Sie im Falle einer Infektion kontaktieren werden können.
In den Innenräumen von Restaurants gilt nach wie vor Maskenpflicht – zu jeder Zeit ausser beim Verzehr von Speisen oder Getränken.
Sport- und Kulturveranstaltungen
Für Sport- und Kulturveranstaltungen im Freien gibt es keine Einschränkungen.
Bei Indoor-Veranstaltungen ist es notwendig, die Kontaktdaten aller Teilnehmer zu erfassen.
Chorversammlungen und Proben in Innenräumen sind erlaubt.
Clubs
Discos und Clubs werden eröffnet, ebenso wie Wasserparks. Um einen Club oder eine Disco zu betreten, benötigt man jedoch ein Covid-Zertifikat, dh den Nachweis, dass man geimpft ist oder einen gültigen negativen Test hat.
Schliesslich
Obwohl die Massnahmen gelockert wurden und die Zahlen sinken, ist es wichtig, Abstand zu halten, eine Maske zu tragen und auf die Gesundheit von Ihnen und allen anderen Menschen zu achten.
Die Empfehlung des BAGs lautet, dass sich alle impfen lassen. Falls noch nicht geschehen, können Sie sich über das Portal vacme.ch anmelden. Die Anmeldungen werden nach Kantonen verteilt, daher ist es wichtig, Ihren Kanton zu finden und sich über das Formular anzumelden.
Autorin: Martina Baričević