Das Bundesamt für Gesundheit hat heute, 26. Mai, neue Verordnungen angekündigt, die bereits am Montag, 31. Mai, in Kraft treten. Die neue Verordnungen sind Teil einer Stabilisierungsphase zur Normalisierung der Gesellschaft.
Es ist wichtig zu wissen, dass Masken an fast allen öffentlichen Orten obligatorisch sind – in Geschäften, Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gebieten, in denen es eine große Anzahl von Fußgängern gibt.
Läden, Märkte und Dienstleistungsbetriebe
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, wobei die Begrenzung der Anzahl der Kunden an einem Ort vorgeschrieben ist. Die zulässige Anzahl von Kunden wird an den Eingängen aller Läden und Dienstleistungsbetriebe deutlich angezeigt.
Restaurants, Bars, Clubs
Restaurants und Kantinen sind ab Montag offiziell geöffnet – die Gäste dürfen drinnen und draußen essen.
Die Bars öffnen sich ebenso wie die Wellness- und Spa-Bereiche und Termalbäder.
Die Clubs bleiben weiterhin geschlossen.

Arbeit
Homeoffice ist nicht mehr obligatorisch – alle Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter testen, können Büros wieder eröffnen und in einer Büroumgebung arbeiten. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, von zu Hause zu arbeiten (aber jetzt ist dies nicht mehr obligatorisch).
Besonders gefährdete Mitarbeiter haben Anspruch auf besonderen Schutz. In erster Linie soll man von zu Hause arbeiten können, und in Fällen, in denen dies nicht möglich ist, muss ein gleicher Schutz bei der Arbeit oder bei Krankheit gewährleistet werden. Es ist wichtig zu merken, dass die vollständig geimpfte Mitarbeiter oder die Mitarbeitern, die eine bestätigte Coronavirus-Infektion hatten, nicht mehr als besonders gefährdete Personen am Arbeitsplatz geschützt sind.
Treffen und Veranstaltungen
Die Erleichterung von Maßnahmen gilt auch für Treffen – Treffen von bis zu 30 Personen in Innenräumen und von bis zu 50 Personen draussen sind erlaubt.
In der Regel können Veranstaltungen mit maximal 50 Personen stattfinden.
Kultur- und Sportveranstaltungen mit dem Publikum sowie religiöse Veranstaltungen haben besondere Regeln:
- Indoor-Events sind auf 100 Personen oder die Hälfte der Kapazität begrenzt
- Veranstaltungen im Freien sind auf 300 Personen oder die Hälfte der Kapazität begrenzt.
Amateursport- und Kulturveranstaltungen können mit maximal 50 Personen durchgeführt werden. Es ist auch erlaubt, ein Publikum bei Spielen zu haben.
Alle zulässigen Ereignisse müssen den vorgeschriebenen Massnahmen entsprechen.
Schule
Präsenzunterricht ist ohne Kapazitetbeschränkung erlaubt.
Einige Schulen haben einmal pro Woche freiwillige Tests von Schüler mit Erlaubnis der Eltern eingeführt. Die Schüler erhielten kostenlose Covid-Tests, die sie einfach und unabhängig zu Hause durchführen können. Dieser Test ist für alle Schüler über der 5. Klasse ohne Zwang und freiwillig.
Quarantäne und Isolation
Quarantäne ist nicht mehr obligatorisch für alle, die völlig geimpft sind. Dies gilt für Kontakt– und Reisequarantäne.
Isolation ist weiterhin obligatorisch für alle die positiv auf das Covid-Virus sind. In diesem Fall ist es notwendig, sich zu isolieren und alle Kontakte mit anderen Personen zu vermeiden. Wenn Sie mit jemandem zusammenleben, isolieren Sie sich in einem Raum und versuchen Sie, die Gesundheit Ihres Haushalts zu schützen.
Weitere Informationen findet man unter:
Autorin: Martina Baričević