Die Bedingungen für die Einreise in die Schweiz während der Covid-19-Virus-Pandemie haben sich einer Reihe von Änderungen unterzogen. Ab dem 20. September 2021 gelten mit einigen Änderungen neue Einreisebedingungen. Um ganz einfach die aktuellen Einreisebedingungen zu überprüfen, können Sie die Travel Check-Website des BAG besuchen.

Bei der Einreise in die Schweiz ist das Ausfüllen eines Online-Formulars obligatorisch. WDas Nichtausfüllen des Formulars kostet CHF 100.

Personen älter als 16 Jahren, die aus Kroatien kommen, müssen bei der Einreise in die Schweiz ein digitales Covid-Zertifikat vorlegen. Zusätzlich zu dieser Bescheinigung werden an der Grenze auch akzeptiert:

  • Bestätigung des Erhalts von zwei Impfstoffdosen, falls seit dem Erhalt des Impfstoffs zumindest 14 Tage vergangen sind. Die Bestätigung muss Angaben zu Name, Nachname, Geburtsdatum, Eingangsdatum des Impfstoffs und Angaben zum Impfstoffhersteller enthalten. Folgende Impfstoffe wurden akzeptiert: Pfizer / BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen / Johnson & Johnson, Sinopharm / BIBP oder Sinovac (CoronaVac).
  • Bestätigung über die Genessung der Krankheit in den letzten 6 Monaten (gezählt ab dem 11. Tag des ersten positiven Ergebnisses des Corona-Tests)
  • Ein negativer PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden (Zählung ab Abstrichentnahme) oder ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden (Zählung ab Abstrichentnahme)

Wichtig: Sie müssen vor der Einreise in die Schweiz getestet werden. Sie müssen den Test an das Online-Formular anhängen und 4-7 Tage nach der Einreise in das Bundesland wiederholen. Die Prüfergebnisse sind der zuständigen kantonalen Stelle vorzulegen.

Die oben aufgeführten Zertifikate werden bei der Einreise in den Staat akzeptiert, werden jedoch nicht für die Einreise in Orte akzeptiert, an denen ein digitales Covid-Zertifikat erforderlich ist.