Kroatien hat derzeit besondere Regeln für die Einreise, die regelmäßig ändert und ergänzt werden. Diese Maßnahmen sind in Kraft, um die Ausbreitung der Infektion zu verhindern und die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern. Hier bringen wir alle wichtigen Maßnahmen für die Einreise nach Kroatien mit.
Einreise Massnahmen für Bürger der Europäischen Union und des Schengen-Raums
Basiert auf derzeitigen Maßnahmen dürfen alle Bürger der Europäischen Union und des Schengen-Raums, die sich in den letzten 10 Tagen nicht länger als 48 Stunden in einem Land auf der Roten Liste aufgehalten haben, in Kroatien einreisen. Befanden sich die genannten Personen ohne eine längere Unterbrechung auf dem Weg durch Risiko-Länder oder -Regionen, muss nachgewiesen werden, dass sie sich nicht in den Risikobgebieten aufgehalten haben. In diesem Fall müssen sie weder ein Testergebniss oder eine Bestätigung der Impfung/Genesung von der Krankheit vorlegen, noch müssen sie sich isolieren.
Alle anderen Einreisenden müssen eines der folgenden vorweisen:
- Negative PCR oder Antigen-Schnelltest, wobei der Antigen-Schnelltest aus der Common Fast Antigen Test List der Europäischen Kommission stammen und den Namen des Herstellers und/oder den Handelsnamen des Tests enthalten muss. Die Ergebnisse des PCR-Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden sein, und die Ergebnisse des Antigen-Schnelltest dürfen nicht älter als 48 Stunden sein (ab dem Zeitpunkt der Entnahme des Abstrichs)
- Eine Impfbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis des Impfstoffs erhalten hat
- Impfbescheinigung, die bestätigt, dass die Person vor mehr als 14 Tagen die zweite Dose des Impfstoffs erhalten hat oder die erste Dosis des Impfstoffs für die Impfstoffe die nur in einer Dosis erforderlich sind (Janssen oder Johnson & Johnson)
- Bestätigung über den Erhalt der ersten Impfdosis von Pfizer, Moderna oder Gamaleya, mit der die Einreise nach Kroatien vom 22. bis 42. Tag nach Erhalt des Impfstoffs möglich ist, oder AstraZeneca-Impfstoff, mit dem ein Aufenthalt im Land vom 22. bis 84. Tag nach Erhalt des Impfstoffs möglich ist
- Bestätigung der Genesung von COVID-19 und von Erhaltung der ersten Impfdosis, wenn die Impfung weniger als 180 Tage vor dem Tag der Ankunft am Grenzübergang durchgeführt wurde
- Positiver PCR- oder Antigen-Schnelltest, der älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang ist und in den letzten 180 Tagen durchgeführt wurde, oder Vorlage eines ärztlichen Infektionszertifikats.
Zusätzlich zu den oben genannten, gibt es zwei weitere Möglichkeiten. Die erste besteht darin, bei Ankunft in Kroatien eine PCR oder einen Antigen-Schnelltest durchzuführen (auf eigene Kosten), wobei die Verpflichtung zur Selbstisolierung besteht, bis ein negatives Test-Ergebnis eintrifft. Eine weitere Option ist die Selbstisolierung für 10 Tage nach der Einreise in das Land, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gezählt wird. Wenn Sie also am Samstag um 11 Uhr in das Land einreisen, verfallen Ihre 10 Tage am Dienstag und Sie sind ab Mittwoch sich frei bewegen können.
Wichtig: Alle Passagiere auf der Durchreise, einschließlich des Personals im Verkehrssektor, müssen die Republik Kroatien innerhalb von 12 Stunden nach ihrer Einreise verlassen. Ist dies nicht der Fall, wird automatisch das notwendige epidemiologische Maß für die Selbstisolation ermittelt.

Es gibt Ausnahmen zu den oben genannten Maßnahmen:
- Arbeitnehmer oder Selbstständige, die wichtige Aufgaben ausführen, sofern sie sich nicht länger als 12 Stunden in Kroatien oder außerhalb Kroatiens aufhalten
- Schüler, Studenten und Praktikanten
- Seeleute und Arbeitnehmer im Verkehrssektor oder Transportdienstleister, LKW-Fahrer, die Waren zur Verwendung im Inland oder auf der Durchreise transportieren
- Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und Personen, die einen Anruf von internationalen Organisationen erhalten und deren physische Präsenz für das Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, Militär- und Polizeibeamte sowie humanitäres und ziviles Schutzpersonal bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
- Personen, die aus familiären oder geschäftlichen Gründen reisen, einschließlich Journalisten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
- Passagiere auf der Durchreise, die verpflichtet sind, Kroatien innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise zu verlassen
- Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen reisen.
Alle in den oben genannten Einträgen aufgeführten Personen sind verpflichtet, bei der Einreise nach Kroatien glaubwürdige Unterlagen vorzulegen, um das Recht auf Befreiung nachzuweisen.
Alle oben genannten Bedingungen gelten für Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und des Schengen-Raums, für Arbeitnehmer aus Drittländern mit langfristigem oder dauerhaftem Wohnsitz in Kroatien sowie für ihre Familien auf Reisen nach Kroatien aus Drittländern.
Massnahmen für Drittstaatsangehörige
Personen, die aus touristischen Gründen reisen und eine
Personen, die aus dringenden persönlichen, familiären oder geschäftlichen Gründen reisen oder ein anderes wirtschaftliches Interesse haben
Personen,
Für die Drittstaatsangehörige gelten besondere Regeln beim Eintritt in Kroatien. Der Eintritt wird nur im Fall von wichtigen, notwendigen Reisen gewährt.
Die Ausnahmen von oben genannten sind:
- Medizinischepersonal, Medizinische Forscher und Pflegekräfter für Senioren
- Gernzarbeiter und Sportler
- Arbeitnehmer im Verkehrssektor
- Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und Personen, die eine Aufforderung von internationalen Organisationen erhalten und deren physische Präsenz für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist
- Militär- und Polizeipersonal, humanitäre Helfer und Zivilschutzpersonal
- Reisende auf der Durchreise, der verpflichtet sind, Kroatien innerhalb 12 Stunden zu verlassen
- Schüler, Studenten und Praktikanten.
Darüber hinaus können die folgende Personen in Kroatien einreisen, wenn sie einer der oben genannte Unterlagen (ein negativer Test, Impfpass, Nachweis des Genesung), wenn sie einen Test machen oder wenn sie in zehntägige Isolierung gehen:
- Seeleute
- Reisende, die aus touristischen Grunden reisen und einen Bescheinigung über die bezahlte Unterkunft besitzen oder Eigentümer von Häusern oder Schiffen in der Republik Kroatien sind
- Reisende, die aus wichtigen, dringenden persönlichen oder geschäftlichen Gründen reisen oder die andere wirtschaftliche Interesse haben
- Reisende, für die aufgrund ihres Antrags auf Aufenthalt/Arbeit eine positive Entscheidung der zuständigen Behörde getroffen wurde, einschließlich digitaler Nomaden.
Endonten
Allen Reisenden, unabhängig von ihren Staatangehörigkeit, wird empfohlen, vor der Einreise ein Antragsfromular über die Enter Croatia App auszufüllen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend, es hilft aber bei der Grenzüberlastung.
Weitere Informationen über die Einreisemassnahmen finden Sie auf der Webseite von Kroatisches Institut für öffentliche Gesundheit.